PK DWD
Breadcrumbs

Ang.Üstd Beamte/Schichtzulage (TVöD)

Kunde: Deutscher Wetterdienst
Dokument: Fachkonzept für beauftragte Punkte 2 und 4
Punkt 2: Angeordnete Überstunden Beamte § 88 BBG
Punkt 4: Wechselschichtdienstzulage Tarifbeschäftigte
Grundlage: Dokument vom 05.06.2025, welches mit dem DWD abgeglichen und dem Angebot beigelegt worden war
Erstellt von: Sabine Eßer (Gisbo GmbH)

📄 Originaldokument (Word) herunterladen

Inhalt

Versionstabelle

Datum

Änderung

28.10.2026

Übertragung des an den DWD übermittelten Fachkonzepts (DWD_FK_Anforderungen_Juni2026.docx) nach Confluence. Inhaltlich unverändert.

2. Überstunden – Beamte (§ 88 BBG) (Prio 2)

2.1 Anforderungsbeschreibung seitens DWD

§ 88 BBG

„[…] Werden sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, ist ihnen innerhalb eines Jahres für die Mehrarbeit, die sie über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus leisten, entsprechend Dienstbefreiung zu gewähren. Bei Teilzeitbeschäftigten sind die fünf Stunden anteilig zu kürzen.“

Dies bedeutet für die Stundenerfassung in Gisbo, dass abhängig von dem persönlichen Stundensoll nur die über fünf Stunden im Monat (bei Teilzeitkräften entsprechend gekürzt) auf das separate Überstundenkonto zu buchen wären und Überstunden unter dieser Grenze auf das normale Stundensoll gebucht werden. Das System muss demnach am Ende des Monats automatisiert überprüfen, wie viele Überstunden in dem Monat geleistet wurden und dies mit dem Stundensoll vergleichen.

2.2 Bundesbeamtengesetz (BBG) § 88 Mehrarbeit

Beamtinnen und Beamte sind verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt. Werden sie durch eine dienstlich angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit mehr als fünf Stunden im Monat über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus beansprucht, ist ihnen innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Jahr für die Mehrarbeit, die sie über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus leisten, entsprechende Dienstbefreiung zu gewähren. Bei Teilzeitbeschäftigung sind die fünf Stunden anteilig zu kürzen. Der Dienstherr kann die Dienstbefreiung einseitig anordnen. Ist die Dienstbefreiung aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich, können Beamtinnen und Beamte in Besoldungsgruppen mit aufsteigenden Gehältern eine Vergütung erhalten.

2.3 Anforderungen an das Modul ang. Überstunden Beamte

Aufwand an DWD: 7,25 Tage

2.3.1 Ziel

Auch bei Beamten sollen angeordnete Überstunden erfassbar sein. Laut § 88 werden angeordnete Überstunden, wenn es mehr als 5 Stunden pro Monat ergab, von der 1. Stunde an, auf ein separates Konto gespeichert. Diese Stunden sollen, lt. § 88 innerhalb von einem Jahr durch Freizeitausgleich abgebaut werden.

Hierfür gibt es in GisboTimer derzeit keine existierende Lösung und soll dementsprechend erweitert werden.

Begrifflichkeit: Der korrekte fachliche Begriff ist „angeordnete Mehrarbeit“. Intern verwenden wir „ang. Überstunden Beamte“, da es die gleiche Maske zur Erfassung betrifft, wie die ang. Überstunden bei Beschäftigten.

2.3.2 Dienstplan: Erfassung von ang. Überstunden

Die Maske zur Erfassung von ang. Überstunden der Beschäftigten innerhalb des Dienstplans, ermöglichen wir auch für die Beamten. Vielleicht muss man dazu nur einen Filter entfernen, der bisher dafür gesorgt hat, dass nur bei Beschäftigten diese Maske erscheint. Idealerweise nutzen wir die gleichen Strukturen zum Speichern der eingegebenen Stunden, wie bei den Beschäftigten.

Tabelle: Pers_ueberstdtag (Üstd/stdkonto)

2.3.3 Monatsabrechnung: Buchung auf neues Konto, wenn > 5 Stunden

Während der Monatsabrechnung prüft GT, ob die Anzahl der ang. Überstunden, die im Dienstplan gebucht wurden, des Beamten, für den Abrechnungsmonat > 5 Stunden, aufweist (bei Teilzeitkräften proportional verringert).

Wenn ja, wird die Summe der angeordneten Überstunden, auf ein separates Überstundenkonto übertragen. In diesem Fall dürfen Sie nicht mehr in den Monatssaldo aufgenommen werden.

Wenn nein, fließen die ang. Überstunden (falls es welche gibt) in den Monatssaldo ein wie bisher auch, und werden auf dem Stundenkonto verrechnet und gebucht. In diesem Fall gibt es keine Änderungen.

Hinweis: Da vor dem Speichern der ang. Überstunden in das Stundenkonto die Verrechnung mit den alten Monaten erfolgt, kann es sein, dass die Anzahl der zugrundeliegenden ang. Überstunden nicht komplett auf das Üst-Konto übertragen wird, sondern nur die Stunden, die nach der Verrechnung übrig sind. Konnten Sie komplett verrechnet werden, wird nichts in das Üstd-Konto übertragen.

Analog zur Verrechnung bei Beschäftigten, wird aktuell auch bei Beamten ein negativer Monatssaldo während der Monatsabrechnung mit vorhandenen älteren Monaten verrechnet werden. Dabei werden Rufbereitschaftsstunden mit höchster Priorität verrechnet (da sie nicht ausgezahlt werden dürfen), künftig mit nächster Priorität die angeordneten Überstunden (aus dem neuen Konto) verrechnet (wie bei Kulturerbe?) und am Ende, mit der geringsten Priorität, erfolgt die Verrechnung der ‚normalen‘ Stunden mit Plus- oder Minusstunden aus der Vergangenheit.

Reihenfolge Verrechnung:

  • Priorität 1: Konto ‚Stunden aus Rufbereitschaft (RB)‘

  • Priorität 2: Konto ‚Angeordnete Überstunden‘

  • Priorität 3: Konto ‚normale Stunden‘, Stunden, die nicht angeordnet sind und nicht aus Rufbereitschaft entstanden sind

2.3.4 Stundenkonto: Anzeige des Kontos für ang. Überstunden

Hier müsste analog zu den Beschäftigten das Überstundenkonto angezeigt werden. Verrechnungen mit Monaten aus der Vergangenheit müssen ebenso angezeigt werden. Ich denke von der Methodik her kann es wie bei den Beschäftigten funktionieren.

Frage: Wie soll sich das Programm beim Auszahlen von Stunden verhalten? Wie bei Beschäftigten, jedoch ohne den besonderen Schlüssel für ang. Überstunden, denn diesen gibt es bei den Beamten nicht.

2.3.5 Im-Export: Bei Export/Import Stundenkonto auch die ang. Überstunden berücksichtigen

Bei der Übergabe des Stundenkontos muss darauf geachtet werden, auch die ang. Überstunden zu übergeben.

2.3.6 Anzeige von ang. Überstunden für den Dienstplaner

Der Dienstplaner soll laut § 88 BBG die angeordneten Überstunden im Blick behalten, um sie innerhalb von 12 Monaten mit Freizeit ausgleichen zu können.

Gewählte Lösung: Neue Spalte in der Dienstplanstatistik (rechte Seite)

Der ursprüngliche Ansatz, die Anzeige in der Kontrollmaske analog zu den Beschäftigten umzusetzen, wurde verworfen. Stattdessen wird eine neue Spalte in der Dienstplanstatistik (rechte Seite des Dienstplanmoduls) eingeführt. Dieses Vorgehen ist für den Dienstplaner vertrauter, da er die Statistikspalten bereits für andere Stundenarten kennt und keine weitere Maske aufrufen muss.

Inhalt der neuen Statistikspalte

Kontostand ang. Überstunden aus der letzten Monatsabrechnung. In einem Quickinfo/Mouse-over auf diese Spalte werden eventuell im angezeigten Zeitraum erfasste ang. Überstunden angezeigt.

Ergänzend zeigen wir den, von den Beschäftigen bekannten, grünen Strich, am oberen Rand der Zelle der ang. Üstd (Beamte und Beschäftigte).

Beispiel Dienstplan geöffneter Monat Juni (noch nicht abgerechnet):


Wert

Anzeige

Kontostand ang. Überstunden nach Abrechnung Mai 2026

15 Std.

Dienstplan/Statistikspalte rechts
Durch Buchungen wird die Anzeige nicht verändert, da sie sich auf konkrete Abrechnungsergebnisse bezieht.

Im Juni bereits geplante ang. Überstunden

4 Std.

Quickinfo/Mouseover auf Statistikspalte
Der Inhalt bei Mouse Over verändert sich, wenn ang. Überstunden im Juni gebucht wurden.

⚠️ Hinweis zur Interpretation:

Der Inhalt dieser Spalte trägt immer den Stand der letzten Abrechnung vor dem angezeigten Zeitraum.

Für die Planung verwertbare Ergebnisse erhält man in dem Zeitraum, der chronologisch letzten Abrechnung oder auch für künftige Monate.

2.3.7 Nachträgliche Änderungen im Dienstplan

Was machen wir, wenn der Dienstplan an einem Tag, der ang. Üstd enthält, geändert wird:

a) Wenn die Abrechnung noch nicht gelaufen ist

  • Wenn Üstd verändert werden müssen

  • Sollte schon funktionieren, denn bei den Besch. gibt es ja die gleiche Situation

b) Wenn die Abrechnung schon gelaufen ist

  • Änderung im DP durchführen

  • Nachabrechnung muss für jeden Tag die Diff DP und Üstd-Tabelle feststellen und den neuen Wert überschreiben, löschen, hinzufügen.

Erörterung Möglichkeiten:

Der Idealfall wäre, alle Verrechnungen der betroffenen Abrechnung rückgängig zu machen und neu abzurechnen/verrechnen. Dies ist jedoch nur durchführbar, wenn es sich um die letzte Abrechnung handelt, da sonst die darauffolgenden Monate der betroffenen Abrechnung, deren Buchungen auf Grundlage der Buchungssätze aus dem Abrechnungsmonat entstanden sind, nicht mehr passen würden.

Insofern würde ich vorschlagen, einfach einen Differenzsatz aus den Ü-Std der Nachabrechnung, gegenüber dem Üstd Bestand aus dem Originalmonat zu bilden und diese als ‚ABR‘ zu buchen – ggf. auch mit Minusstunden. Man könnte in die Bemerkung den Text ‚Nachabrechnung+Sysdate‘ aufnehmen.

Beispiel:

Durch Korrektur eines abgerechneten Monats mit ursprünglich > 5 Stunden Üstd, unterschreitet die neue Summe der Üstd diese Grenze nun. Die Folge ist, es hätte keine Buchung auf das Ü-Std-Konto geben dürfen.

1. Abrechnung Monat März 26 = Summe 7 Üstd. ---> 4 Std. verrechnet: 3 bleiben auf Üstd. März 26

Rückwirkende Korrektur des DP, im Juni 26, für März 26--> statt 7 Std. nur noch 4 Std.

Fazit: Eigentlich hätten in diesem Fall gar keine Üstd auf das Konto geschrieben werden dürfen (da nur 4 Stunden). Da es aber passiert ist, würde ich hier alles belassen, jedoch Diff von 3 Stunden als ABR-Satz buchen und die verbleibende Stunde die in Üstd des März steht auf das normale Stdkonto umbuchen.

Daraus leitet sich folgende Regel ab: Sollte, durch eine nachträgliche Korrektur die ursprünglich überschrittene Grenze von 5 Stunden fallen, dann müssen die evtl. Reste auf dem Üstd. Konto des korrigierten Monats, nach der Diffbuchung auf das Std.konto übertragen werden.

⚠️Achtung: Eine nachträgliche Dienstplankorrektur in abgerechneten Monaten führt grundsätzlich zu einem falschen Überstundenkontostand.

Beispiel: im April sind sechs ang. ÜStd. erfasst worden; bei der Abrechnung sind alle dieser ang.ÜStd. mit dem Monat Januar, verrechnet worden -> Ergebnis keine Überstunden (Stundenkonto). Eine nachträgliche Dienstplankorrektur im April (es spielt keine Rolle welche Änderung, an einem beliebigen Monatstag) führt zur Ermittlung von 6 Überstunden -> ein Vergleich mit dem Ergebnis zuvor schreibt +6 Überstunden auf das Überstundenkonto.

Verbesserungsidee in einem nächsten Schritt:

Die Nachabrechnung, wenn es sich um den zuletzt abgerechneten Monat handelt, könnte die gesamten abgerechneten/verrechneten Sätze aus dem Std.konto löschen und neu erstellen. Damit hätten wir auch die Verrechnungen auf dem korrekten Stand. Bisher schreiben wir die nachzubuchenden Differenzen ohne Verrechnung auf das Stundenkonto

2.4 Zusammenfassung

  • Maske zur Erfassung der ang. Überstunden innerhalb des Dienstplans

  • Neues Stundenkonto für „ang. Überstunden“ — Anzeige und Verrechnung im Stundenkonto

  • Neue Abfrage, die die 5-Stunden-Grenze prüft und bei Überschreitung die ang. Überstunden in das separate Konto überführt

  • Neue Spalte in der Dienstplanstatistik (rechte Seite) mit aktuellem Kontostand der ang. Überstunden + Quickinfo

  • Erweiterung Im-/Export um die ang. Überstunden

4. Wechselschichtdienstzulage Tarifbeschäftigte

4.1 Anforderungsbeschreibung seitens DWD:

Ständige Schichtarbeit § 7 Abs. 2 TVöD Bund + § 8 Abs. 5 TVöD Bund
Wechselschichtdienst § 7 Abs. 1 TVöD Bund + § 8 Abs. 6 TVöD Bund

Bisher läuft die Kennzeichnung, ob eine beschäftigte Person ständigen Schichtdienst oder ständigen Wechselschichtdienst leistet, über ein manuell zu setzendes Häkchen in den Personalstammdaten, was in der Folge die Zuweisung der entsprechenden Zulage nach § 8 Abs. 5 und 6 TVöD Bund auslöst. Jedoch ist es möglich, dass Beschäftigte nicht jeden Monat ständigen Schichtdienst oder Wechselschichtdienst leisten, sondern sich dies recht spontan ergibt. Aus diesem Grund sollte zukünftig eine Dienstplanbezogene Auswertung erfolgen und das System jeden Monat automatisch nach den tatsächlich geleisteten Schichten ausweisen, ob in dem abzurechnenden Monat ständiger Schichtdienst oder ständiger Wechselschichtdienst geleistet wurde und demzufolge ob eine Zulage nach § 8 Abs. 5 oder Abs. 6 TVöD Bund zu zahlen ist.

4.2 Einführung automatische Ermittlung Schichtzulagen Beschäftigte

Aufwand an DWD: 8,75 Tage

Ziel:

Entwicklung eines Moduls, welches die Schichtzulagen für Beschäftigte während der Monatsabrechnung automatisch ermittelt. Die Monatsabrechnung erhält dafür einen weiteren Berechnungsprozess, um die Einstufung nach ständiger Schicht-/Wechselschicht mit den nachfolgenden Kriterien automatisch ermitteln zu können.

Zukünftiger Ablauf: Die Monatsabrechnung ermittelt die Einstufung selbstständig und schreibt das Ergebnis direkt in die Tabellen Schichtzulagen und Zusatzurlaubbasis — die manuelle Eintragung im Personalstamm entfällt.

Aktueller Ablauf (manuell): Der Benutzer trägt im Personalstamm (Register „LBV") die Schichtart ein → GisboTimer schreibt den Wert in persschicht → die Monatsabrechnung liest diesen Eintrag und stuft einerseits den Monat entsprechend ein und speichert diese Einstufung in der Tabelle ‚Zusatzurlaubbasis‘, andererseits generiert GisboTimer daraus die Schichtzulage.

Die Tabelle Zusatzurlaubbasis wird deshalb benötigt, weil die Schichtdiensteinstufung auch Basis für die Zusatzurlaubsermittlung ist. Aufgrund dieser Tabelle wird der Zusatzurlaub ermittelt und verwendete Monate entwertet. Dieses Modul muss nach wie vor funktionsfähig sein.

Dabei müssen wir aufpassen, dass die während der Abrechnung, die derzeitige Übertragung persschicht in Zusatzurlaubbasis uns die, zuvor gespeicherten automatisch ermittelte Schichtdiensteinstufung, nicht überschreibt. Dieser Programmteil muss entfernt werden. Die Tabelle PERSCHICHT wird nicht mehr gepflegt. Das Fenster zur Erfassung derselben benötigen wir nicht mehr. Sie wird auch nicht mehr gelesen. Insofern könnte man den Button zum Aufruf des Fensters im Personalstamm inaktivieren.

Abrechnung rückgängig:

⚠️Achtung: Wenn die Abrechnung eines Monats rückgängig gemacht wird, müssen auch die Einträge/Entwertungen in der Zusatzurlaubsbasis rückgängig gemacht werden.

⚠️Hinweis: Der DWD hat laut Einschätzung von Frau Kirch, keinen nicht ständigen Schicht-/Wechselschicht. Daher gilt: wird keines der Kriterien erfüllt, so wird der Monat als ‚kein Schichtdienst‘ eingestuft. Insofern müssen wir uns lediglich, um die Ermittlung von ständigem/ nicht ständigem Schicht-/Wechselschichtdienst kümmern. Der „nicht ständige Schicht-/Wechselschichtdienst“ ist kein Bestandteil der automatischen Ermittlung.

4.2.1 Kriterien zur Ermittlung des ständigen Schichtdiensts

Abgeleitet aus § 7 Abs. 2 TVöD Bund

  • Zeitspanne >= 13 Zur Ermittlung der Zeitspanne verwenden wir die unten ausgeführte Wochentags-Methode

  • Wechsel Beginn Arbeitszeit um mind. 2 Stunden pro Monat. Für den DWD ist ein Wechsel dieser Art ausreichend, um das Kriterium zu erfüllen

Folgende Methode (Wochentags-Methode) zur Ermittlung der Zeitspanne werden wir verwenden:

Schritt 1:

Für alle gleichen Wochentage (alle Montage, Dienstage, Mittwoche usw.) des Abrechnungsmonats wird aus dem frühesten Dienstbeginn und dem spätesten Dienstende dieser Tage die Zeitspanne des jeweiligen Wochentags gebildet. Als Dienstzeiten verwendet das Programm die Sollarbeitszeiten aus dem Zeitmodell, nicht die tatsächlich geleisteten Zeiten aus dem Dienstplan.

Beispiel: Abrechnung Monat 01’ 2025, Zeitspanne für Montage
Aus allen Montagen des Monats Januar


Mo

Mo

Mo

Mo

Montage:

04.01

11.01

18.01

25.01

Uhrzeit:

8-16

6-14

14-22

8-16

Besonderheiten:

Nachtdienstverarbeitung:

Die Arbeitszeiten des Nachtdienstes werden immer dem Tag zugeordnet, an dem der Nachtdienst begonnen wurde. Somit bleibt für den Tag des Nachtdienstaustritts keine Arbeitszeit übrig.

Beispiel:


SA 26.12.09

SO 27.12.09

MO 28.12.09

Dienstplan:

22.00-24.00 Uhr

0.00-6.00 Uhr
22.00–24.00 Uhr

0.00–6.00 Uhr

Zeitspanne:

22 Uhr-6:00 Uhr

22.00-6.00 Uhr

keine

Um Tage ohne Arbeitszeit aus Gründen des § 19 EZulV (Urlaub, Sonderurlaub, Krankheit, Fortbildung, Dienstreise, Dienstfrei) auszugleichen, bezieht der GisboTimer den relevanten Wochentag einer weiteren Woche aus der Vergangenheit in die Berechnung mit ein. Die Rückschritte in die Vergangenheit werden nur bis max. 14 Wochen ausgedehnt. Tage mit Abwesenheit, die nicht in § 19 EZulV erwähnt sind, werden nicht ‚ersetzt‘, sondern bei der Zeitspannenermittlung ignoriert.

Schritt 2:

Aus den günstigsten fünf dieser sieben Zeitspannen bildet der GisboTimer die durchschnittliche Zeitspanne des Monats.

Voraussetzung für die korrekte Ermittlung der Zeitspanne:

ACHTUNG – bei Funktionen, die eine definierte Arbeitszeit nur für einen Wochentag haben, aber auch an anderen Tagen gebucht werden:

Bei der Ermittlung der Zeitspanne für die Erschwerniszulage, analysiert der GisboTimer die Arbeitszeiten aus dem Zeitmodell, nicht die tatsächlich geleisteten des Dienstplans. Aus diesem Grund muss die Option ‚automatisch Arbeitszeit’ selektiert sein, wenn diese Funktion auch an anderen Tagen, als die im Zeitmodell festgelegten, geplant wird. Ist diese Option nicht gewählt, würde für einen Tag mit dieser Funktion, der nicht dem Wochentag des Zeitmodells entspricht, keine Zeitspanne ermittelt werden.

4.2.2 Kriterien zur Ermittlung des ständigen Wechselschichtdiensts

Abgeleitet aus § 7 Abs. 1 TVöD Bund

Kriterien für ständigen Schichtdienst (siehe oben) sind erfüllt.

  • Wechselschichten – ununterbrochen bei Tag, Nacht, werktags, sonntags und feiertags gearbeitet wird. Eine spezielle Prüfung des Kriteriums ‚ununterbrochen‘, ist für den DWD nicht erforderlich.

  • Nachtschichten sind Arbeitsschichten, die mind. 2 Stunden Nachtarbeit umfassen. Dabei erfüllen auch Spätschichten, die bis 23 Uhr ausgeführt werden das Kriterium (ab 21 Uhr Nachtarbeit bei Beschäftigten).

  • Achtung:

  • Situation in der nach obigen Kriterien ein Mitarbeitender die Wechselschichtzulage erhalten würde: Gesamter Monat abwesend, 1 Frühdienst, 1 Spätdienst bis 23 Uhr.

4.2.3 Gutschreiben von abgezogenen Pausen

Wenn ständiger Wechselschichtdienst vorliegt, müssen die abgezogenen Pausen im Tagesdienst nach § 6 Abs. 1 Satz 2 wieder gutgeschrieben werden.

Bei Mitarbeitern für die GisboTimer während der Monatsabrechnung ständigen Wechselschichtdienst ermittelt hat, werden wir die in dem abgerechneten Monat abgezogenen Pausen wieder gutschreiben. Dabei verwenden wir die Methode, die wir schon bei den Beamten implementiert hatten. Wir buchen die Summe der abgezogenen Pause im Stundenkonto für den Abrechnungsmonat wieder gut.

Da dieser Prozess in der Monatsabrechnung schon enthalten ist, sollte hier keine Änderung erforderlich sein.

⚠️Wichtig: Die Ermittlung der Schichtzulage, so wie hier beschrieben, muss während des Abrechnungsprozesses zeitlich vor der Ermittlung des Zusatzurlaubs erfolgen.